KOSTEN
Gesetzliche Krankenkasse:
Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen und wird bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten Psychotherapeuten von den Kassen bezahlt. Eine Einzeltherapie bei Erwachsenen kann in meiner Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen:
Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Im Normalfall werden nach der Antragstellung die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Da Privatkassen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen haben, empfiehlt sich vorab die Rücksprache bei Ihrer jeweiligen privaten Krankenkasse. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob und wenn ja in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Bitte erfragen Sie auch das Antragsprocedere und fordern die hierfür erforderlichen Unterlagen an.
Selbstzahler:
Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/P).
ERSTGESPRÄCH
Um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich zu informieren, brauchen Sie keine Überweisung eines Arztes. Das Erstgespräch findet meistens im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde statt. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern und Sie erhalten alle nötigen Informationen über Therapiemöglichkeiten und Kosten.
PROBATORISCHE SITZUNGEN
In der Regel folgen vier weitere so genannte probatorische Sitzungen, in denen herausgefunden wird, welche therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden können und ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten.
THERAPIE
Es wird entweder eine Kurzzeittherapie (I und II, jeweils 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen möglich) beantragt. Sobald diese bewilligt sind, beginnt die Psychotherapie.
In der Regel findet ein Therapiegespräch pro Woche statt, die Gespräche dauern 50 Minuten. Die Behandlung wird ganz auf Ihr persönliches Anliegen und Ihre individuellen Ziele abgestimmt.